Bereits in der letzten Ausgabe von Energie & Effizienz informierten wir Sie über die finanziellen Auswirkungen der Offshore-Netzumlage 2019. Ende Oktober haben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) auch die weiteren Umlagen 2019 für Strom veröffentlicht:
Die KWKG-Umlage sinkt von 0,345 auf 0,280 ct/kWh um knapp 19 %. Insgesamt erwarten die Netzbetreiber KWK-Zuschlagszahlungen von 1,145 Mrd. € - die gesetzlich fixierte Obergrenze beträgt 1,5 Mrd. €. Mit 125 Mio. € werden die Betreiber von Wärme- und Kältenetzen sowie Speichern gefördert und bleiben damit unter der Grenze von max. 150 Mio. €.
Die Umlage nach § 19 StromNEV sinkt von 0,370 auf 0,305 ct/kWh um knapp 18 %. Hiermit werden seit 2011 die Mindereinnahmen ausgeglichen, die die Netzbetreiber bei Verbrauchern haben, die ein netzdienliches Verhalten aufweisen. Diese Umlage ist die einzige Umlage, die weiterhin in drei verschiedene Letztverbrauchergruppen gestaffelt wird.
Die Umlage für abschaltbare Lasten sinkt von 0,011 auf 0,005 ct/kWh um knapp 55 % und verzeichnet den stärksten Rückgang. Die Ursache hierfür liegt in einem Sondereffekt, da im Jahr 2016 gar keine Umlage erhoben wurde und die fehlenden Einnahmen in 2017 nachgeholt wurden. Diese Umlage dient dazu, die Unternehmen zu bezahlen, die auf Anforderung der ÜNB ihre Leistung reduzieren und so der Netzstabilität dienen. Die ÜNB prognostizieren für 2019 Ausgaben von ca. 31,5 Mio. €.
Unter Berücksichtigung der EEG-Umlage (6,405 ct/kWh) und der Offshore-Netzumlage (0,416 ct/kWh) beträgt die Summe aller Umlagen im Jahr 2019 dann 7,411 ct/kWh (ohne Vergünstigungen). Gegenüber den Umlagen 2018 (7,555 ct/kWh) ist dies eine leichte Reduzierung der Gesamtbelastung. Das ist aber nur eine Seite der Medaille, da die Verbraucher, die zuvor von den Vergünstigungen bei einem Bedarf > 1 GWh/a profitieren konnten, dies nur noch in beschränktem Umfang können: zum einen bei der § 19‑StromNEV-Umlage (s. o.) und zum anderen nur noch, wenn sie gleichzeitig über die Besondere Ausgleichsregelung des EEG begünstigt werden. Bei der KWKG- und der Offshore-(Haftungs-/Netz-)umlage bedeutet dies für alle Mengen ab 1 GWh/a eine Mehrbelastung gegenüber 2016 von 0,629 ct/kWh bzw. um ca. das 10-fache!