Zum 1. Oktober 2018 haben die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Amprion, TenneT, 50 Hertz und TransnetBW ihre vorläufigen Netzentgelte für 2019 veröffentlicht. Demnach senken alle ÜNB ihre Netzentgelte für das kommende Jahr. Am stärksten fällt die Reduzierung bei 50 Hertz mit 23 % aus, gefolgt von Amprion, TransnetBW und Tennet. Die Absenkungen der ÜNB sind vor allem durch das Netzentgeltmodernisierungsgesetzes (NEMoG) begründet: die ÜNB müssen die Offshore-Anbindungskosten nicht mehr in ihren Netzentgelten berücksichtigen. Diese Kosten werden ab dem 1. Januar 2019 in die Offshore-Netzumlage (vormals: Offshore-Haftungsumlage) überführt, wodurch die Kosten bundesweit auf alle Stromverbraucher umgelegt werden – statt wie bisher über die regional unterschiedlich betroffenen Netzentgelte. Ausnahmen gibt es zukünftig nur noch für die stromintensive Industrie. Die darüber hinaus ab 2019 beginnende schrittweise Angleichung der Übertragungsnetzentgelte unterstützt bzw. mindert diesen Reduzierungs-Effekt beim jeweiligen ÜNB.
Doch bedeutet diese Netzentgeltentwicklung der ÜNB, dass auch die auf Verteilnetzebene effektiv zu zahlenden Netzentgelte sinken? Die Netzentgeltänderungen der ÜNB wirken sich unmittelbar auf die Netzentgelte der Verteilnetzbetreiber (VNB) aus, weil diese den Kostenblock der ÜNB wälzen müssen. So wird Westnetz als einer der größten VNB Deutschlands, der im Wesentlichen im Übertragungsnetz Amprion eingebettet ist, seine Netzentgelte auf der Mittelspannungsebene um voraussichtlich ca. 7 % (Musterfall: 4 MW, 20 GWh/a) reduzieren. Die höhere Offshore-Netzumlage (ab dem 1. Januar 2019: 0,416 ct/kWh) zehrt in unserem Beispiel die Einsparung durch die gesunkenen Netzentgelte jedoch vollständig auf und bewirkt gegenüber 2018 eine effektive Netzentgeltsteigerung um fast 10 %. Die anderen Umlagen für 2019 (§ 19 StromNEV‑, Abschaltbare Lasten- sowie KWKG-Umlage) werden zum 25. Oktober 2018 veröffentlicht.