Abweichend zum Bericht in unserer letzten Ausgabe, nach dem rückwirkend ab Januar 2018 eine EEG-Umlage von 40 % auch auf alle Mengen aus KWK-Neuanlagen von 1 MW bis 10 MW genehmigt wurde, genehmigt die EU-Kommission in 2018 für diesen Anlagentyp nur eine Übergangsregelung, nach der nur die ersten 3.500 VBh auf 40 % begrenzt werden und für alle weiteren Strommengen 100 % fällig werden. Daraus ergibt sich dann ein theoretischer Höchst-Mischsatz von 76 % der EEG-Umlage bei 8.760 VBh. Für Neuanlagen aus 2016 und 2017 soll diese Regelung auch in 2019 gelten. Für Neuanlagen aus 2017 gilt dies ebenfalls in 2020. Das Ganze muss aber noch durch eine Gesetzesänderung umgesetzt werden und steht daher unter Vorbehalt.