Die Marktgebietsverantwortlichen (MGV) NCG und Gaspool haben die neuen Umlagen ab dem 1. Oktober 2020 für die nächsten zwölf Monate veröffentlicht. Ein Überblick:
Bilanzierungsumlage
NCG reduziert die Bilanzierungsumlage für Kunden im Standard-Lastprofilverfahren (SLP) von 0,10 €/MWh auf 0 €/MWh. Letztverbraucher mit registrierender Lastgangmessung (RLM) zahlen unverändert 0,10 €/MWh
Kunden im Marktgebiet Gaspool zahlen ab dem 1. Oktober 2020 überhaupt keine Bilanzierungsumlage mehr. Derzeit sind für RLM-Kunden 0,015 €/MWh und für SLP-Kunden 0,29 €/MWh fällig.
Konvertierungsentgelt und -umlage
Das fünfte Jahr in Folge behält NCG das Konvertierungsentgelt für die Konvertierung von H-Gas in L-Gas bei der Obergrenze von 0,45 €/MWh. Die Konvertierungsumlage bleibt das zweite Jahr in Folge bei 0 €/MWh.
Gaspool hingegen reduziert das Konvertierungsentgelt von 0,42 €/MWh auf 0,39 €/MWh. Die Konvertierungsumlage wird von 0,005 €/MWh auf 0 €/MWh herabgesetzt.
Was ändert sich wann?
Die neuen Umlagen werden letztmalig unterschiedlich für zwei verschiedene Marktgebiete ausgewiesen. Ab dem 1. Oktober 2021 gelten im Zuge der Marktgebietszusammenlegung einheitliche Umlagen für das neue Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) in ganz Deutschland.