Schon wieder rutscht ein Energieversorger in die Insolvenz. Prominente Beispiele sind die Teldafax- und Flexstrom-Pleite aus 2011 bzw. 2013. Jetzt hat das nahe Heilbronn angesiedelte Unternehmen mit dem hochtrabenden Namen Deutsche Energie GmbH (DEG) das gleiche Schicksal ereilt. Die DEG hatte angeblich 50.000 Kunden, darunter auch im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen erhaltene Aufträge wie z. B. den Deutschen Bundestag und die Stadt Erfurt.
Die Kunden müssen sich keine Sorgen um ihre Versorgungssicherheit machen. Haushaltskunden werden automatisch in die Grundversorgung überführt - jedoch zu allgemeinen Bedingungen und meist deutlich höheren Preisen. Es handelt sich um eine Ersatz- bzw. Notversorgung. Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das im örtlichen Netzgebiet die meisten Haushaltskunden mit Strom bzw. Gas beliefert.
Die Ersatzversorgung beginnt automatisch ab dem Zeitpunkt, an dem der Netzbetreiber die betroffene Abnahmestelle dem Grundversorger zur Ersatzversorgung zuordnet. Passiert dies wie bei der DEG, weil der Netzbetreiber einem Lieferanten das Recht zur Netznutzung entzogen hat, muss der Netzbetreiber unverzüglich alle Anschlussnutzer (Kunden) und den Grundversorger in Textform darüber informieren und auf die Grundversorgung nach § 36 EnWG und die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG hinweisen. Für die Ersatzversorgung ist kein Vertragsabschluss nötig. Sollten Sie betroffen sein, empfehlen wir Ihnen, die Strom- oder Gaszähler abzulesen und den Messwert dem Grundversorger sowie dem Netzbetreiber mitzuteilen. Obwohl Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung in höheren Spannungsebenen keine gesetzliche Ersatzversorgung zusteht, bieten die meisten Grundversorger diesen Kunden eine Notversorgung mit Konditionen ähnlich der Grundversorgung an.
Die Preise zur Ersatz- bzw. Notversorgung sind auf der jeweiligen Internetseite des Grundversorgers veröffentlicht. Die Ersatzversorgung erfolgt maximal drei Monate lang. Während dieser Zeit können Sie jederzeit einen Lieferanten Ihrer Wahl mit der Belieferung beauftragen.
Fazit: Die betroffenen Kunden sind doppelt bestraft. Zum einen durch die zumeist deutlich teurere Ersatzversorgung, zum anderen durch den Verlust eines eventuell noch günstigen Stromliefervertrages mit längerer Laufzeit. Gerne unterstützen wir Sie rund um den Prozess der Ersatzversorgung und der Ausschreibung eines neuen Vertrages.