Betroffene Kunden haben die Hiobsbotschaft bereits unmittelbar nach dem Beschluss des AG Potsdam am 26. September 2019 erhalten. Als Grund werden fehlende Avalkreditzusagen der Banken in Höhe von 20 Mio. € kolportiert. Bisher haben Insolvenzen bei den Energievertrieben eher Tarifkunden betroffen, bei der natGAS-Pleite (110 Mitarbeiter; 3,6 Mrd. € Jahresumsatz) sind vorwiegend Großkunden involviert.
Derzeit prüft der vorläufige Insolvenzverwalter, ob das Unternehmen fortgeführt werden kann. Die Insolvenz selbst führt bei natGAS-Kunden nicht automatisch zur Beendigung der Verträge. Auch für die Netzbetreiber ist es noch kein Grund, die Lieferantenrahmenverträge zu kündigen, dies ist voraussichtlich erst dann möglich, wenn die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bzw. die Marktgebietsverantwortlichen (MGV) die Bilanzkreisverträge beenden – dies ist aber bisher wohl nicht der Fall. Sollte dieser Fall eintreten, bestünde für die Kunden in der Niederspannung bzw. Niederdruckentnahme eine Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG beim zuständigen Grund- und Ersatzversorger. Kunden in höheren Spannungs- bzw. Druckstufen haben kein Recht auf Ersatzversorgung, sie landen in der ungeregelten und teuren Notversorgung. Sie müssen sich dann kurzfristig einen neuen Lieferanten suchen, um diese schnellstmöglich zu beenden.
Jedenfalls ist es für die natGAS-Kunden aktuell wichtig, vorsorglich Verhandlungen mit Ersatzlieferanten zu führen und die notwendigen Vorbereitungen für den Fall der Bilanzkreisvertragsbeendigung zu treffen. Die meisten Netzbetreiber haben Bereitschaft signalisiert, den Wechselprozess aktiv zu begleiten, um den Zeitraum der Notversorgung schnell zu überbrücken. Generell sind also zwei wichtige Aufgaben im Fall einer Versorgerinsolvenz zu erledigen. Zuerst muss eine ggf. drohende Notversorgung verkürzt werden, indem ein neuer Lieferant gefunden wird und einspringen könnte. Darüber hinaus sollte das zukünftige Belieferungsmodell energiewirtschaftlich überprüft und neu ausgeschrieben werden. Dabei werden dann wohl eher die Lieferanten zum Zuge kommen, bei denen eine Insolvenz höchst unwahrscheinlich ist. Leider wird der Wettbewerb dadurch nicht intensiver. Die Folgen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens werden im Folgeartikel beschrieben.