Heute Vormittag wurde die EEG-Umlage 2019 veröffentlicht: sie wird von 6,792 ct/kWh im Jahr 2018 auf 6,405 ct/kWh sinken. Mit den Zahlungen der EEG-Umlage wird die Differenz aus den Einnahmen und den Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bei der EEG-Umsetzung gedeckt.
Prognostizierten Kosten in 2019 von 26,8 Mrd. € stehen ca. 2 Mrd. € Erlöse gegenüber, so dass eine Deckungslücke von ca. 24,8 Mrd. € entsteht, was einer Kernumlage von 70,17 €/MWh entspricht. Aufgrund eines positiven Kontostandes des EEG-Umlagekontos von ca. 3,7 Mrd. € zum 30. September 2018 und unter Berücksichtigung der Liquiditätsumlage reduziert sich der Umlagebetrag 2019 auf ca. 22,6 Mrd. € bzw. 6,405 ct/kWh. Eine der Ursachen für die Absenkung der EEG-Umlage liegt in den gestiegenen Strompreisen, die in die Berechnung der EEG-Umlage einfließen.
Die Absenkung der EEG-Umlage um 0,387 ct/kWh kommt besonders jenen Verbrauchern zugute, die nicht über eine Privilegierung im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren. Die deutliche Steigerung der Stromkosten – für Cal-2019 ca. 2,0 ct/kWh in den letzten 12 Monaten – kann hierdurch jedoch nicht kompensiert werden.
Für die privilegierten Unternehmen hingegen wirkt sich die Absenkung der EEG-Umlage nicht so deutlich aus. Sie profitieren teilweise nur beim Sockelverbrauch, also der ersten GWh/a, da bei vielen Fällen die Zahlungspflicht im Weiteren unabhängig von der Höhe der EEG-Umlage ist.
Die weitere Entwicklung der EEG-Umlage hängt neben der Entwicklung der Strompreise auch von der Zubaugeschwindigkeit und der Kostenentwicklung bei den Erneuerbaren Energien ab. Die meisten Prognosen sehen ein Maximum der EEG-Umlage in den Jahren bis 2025 und danach wieder ein Abflachen.