Der EuGH hat einen Beschluss der EU-Kommission und ein Urteil des Europäischen Gerichtes (EuG) aufgehoben, wonach das EEG 2012 als staatliche Beihilfe eingestuft war. Die Bundesregierung geht nun als Gewinner aus einem jahrelangen Rechtsstreit hervor, in dem sie erstmals 2014 gegen die Einstufung des EEG als Beihilfe klagte. Das Urteil wird weitreichende Folgen nicht nur für die EEG-Förderung selbst, sondern auch für die Besondere Ausgleichsregelung und das KWKG sowie die Netzentgelte haben, denn der Einfluss der EU-Kommission auf die Gesetzgebung wird in diesen Bereichen sinken.
Begründet wird das Urteil im Wesentlichen damit, dass der Staat nicht über die Gelder aus der EEG-Umlage verfügen kann und so die Voraussetzungen als Einstufung zur Beihilfe fehlen. Darüber hinaus handele es sich auch nicht um eine Abgabe, da die Lieferanten nicht verpflichtet sind, die EEG-Umlage in Rechnung zu stellen.
Als direkte Auswirkung könnten ca. 30 Mio. € an Nachzahlungen für den Zeitraum 2012 bis 2014, jetzt vom BAFA wieder rückabgewickelt werden.
Als langfristige Auswirkung wird der Gesetzgeber wieder deutlich mehr Spielraum bei der Ausgestaltung der EEG- und auch der KWKG-Förderung haben. Die Verbände sind direkt präsent und verlangen die Aufhebung von jetzt vermeintlich beihilferechtlichen Erfordernissen, die mehr Nachteile als Vorteile gebracht hätten: Die Erneuerbaren-Verbände fordern z. B. die Aufhebung der entfallenden EEG-Förderung bei negativen Strompreisen; der VKU möchte, dass die größeren Spielräume bei der KWKG-Förderung genutzt werden. Auch wenn der VKU hier sicher auf andere Spielräume abzielt, sollte der Gesetzgeber doch auch im Sinne der Letztverbraucher seine restriktive, mit dem Beihilferecht begründete, Gesetzgebung anpassen können. Konkrete Beispiele sind hier die Förderung des KWK-Eigenverbrauchs durch die Rücknahme der EEG-Umlagebelastung über die 40 % hinaus (die viele Investoren kalt erwischt hat), sowie die KWKG-Förderung auch für den selbst verbrauchten Strom in neuen Anlagen. Zumindest kann der Gesetzgeber sich jetzt nicht mehr hinter Brüssel verstecken. Die EuGH-Entscheidung ist ein positives Signal für die die Energieverbraucher.