Die Marktgebietsverantwortlichen (MGV) NCG und Gaspool haben die neuen Umlagen ab dem 1. Oktober 2019 für die nächsten 12 Monate veröffentlicht. Ein Überblick:
Bilanzierungsumlage
NCG reduziert die Bilanzierungsumlage: Letztverbraucher mit registrierender Lastgangmessung (RLM) sowie Kunden im Standard-Lastprofilverfahren (SLP) zahlen ab dem 1. Oktober 2019 noch 0,10 €/MWh. Aktuell sind 0,60 €/MWh für RLM- und 1,20 €/MWh für SLP-Kunden fällig.
Auch Gaspool entlastet die Kunden spürbar: Statt 0,26 €/MWh werden RLM-Kunden ab dem 1. Oktober 2019 nur noch 0,015 €/MWh fakturiert; SLP-Kunden zahlen nur noch 0,29 €/MWh anstatt 0,73 €/MWh.
Konvertierungsentgelt und -umlage
Das vierte Jahr in Folge behält NCG das Konvertierungsentgelt für die Konvertierung von H-Gas in L-Gas bei der Obergrenze von 0,45 €/MWh, während die Konvertierungsumlage von 0,15 €/MWh auf 0,00 €/MWh sinkt.
Gaspool hingegen reduziert das Konvertierungsentgelt von 0,45 €/MWh auf 0,42 €/MWh. Die Konvertierungsumlage reduziert sich von 0,075 €/MWh auf 0,005 €/MWh.
Wer muss zahlen?
Die Bilanzierungsumlage ist vom Letztverbraucher zu zahlen. Ausnahmen sind bei Altverträgen und bei Kleinverbraucherverträgen üblich. Das Konvertierungsentgelt betrifft den Lieferanten, der H‑Gas in L‑Gas bilanziell konvertiert. Je nach Vertrag wird das Konvertierungsentgelt an den L-Gas-Letztverbraucher vertraglich weitergeben. Die Konvertierungsumlage wird für beide Gasqualitäten auf alle in einen Bilanzkreis physisch eingebrachten Einspeisemengen (Entry-Mengen) erhoben und dem Bilanzkreisverantwortlichen (i. d. R. dem Lieferanten) in Rechnung gestellt. Ob diese Umlage transparent an den Endkunden weitergereicht wird, ist vom jeweiligen Vertrag abhängig.