Zum 1. Januar 2021 startet in Deutschland das mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) begründete nationale Emissionshandelssystem (nEHS). Die CO2-Zertifikate existieren lediglich in elektronischer Form in einer Datenbank, dem nationalen Emissionshandelsregister. Dieses wird von der DEHSt verwaltet. Nur die Inverkehrbringer und nicht die Letztverbraucher nehmen am nEHS teil, auch wenn letztere die Belastungen über die Brennstoffkosten tragen werden. Viele Fragen an die Ausgestaltung des nEHS sind noch nicht geklärt. Antworten auf wichtige Fragen wie z. B. zur genauen Abwicklung, den Weiterbelastungen an den Letztverbraucher und zu Entlastungen werden nicht gegeben.