Der deutsche Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) hat die weiteren ab dem 1. Oktober 2022 gültigen Umlagen für Erdgas veröffentlicht:
Bezeichnung | Bis 01.10.2022 | Ab 01.10.2022 |
RLM Bilanzierungsumlage | 0,000 EUR/MWh | 3,900 EUR/MWh |
Gasspeicherumlage | / | 0,590 EUR/MWh |
SLP Bilanzierungsumlage | 0,000 EUR/MWh | 5,700 EUR/MWh |
Konvertierungsentgelt | 0,450 EUR/MWh | 0,450 EUR/MWh |
Konvertierungsumlage | 0,000 EUR/MWh | 0,380 EUR/MWh |
VHP-Entgelt | 0,001 EUR/MWh | 0,00148 EUR/MWh |
Erstmals erhoben wird ab Oktober 2022 die Umlage nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage). Hintergrund ist die Novelle des EnWG, die insbesondere Füllstandsvorgaben für Speicher vorsieht. Dies soll erreicht werden durch einen Bereitstellungsmechanismus für ungenutzte Speicherkapazitäten sowie weitere Maßnahmen, wie die Ausschreibung von Strategic-Storage-Based-Options (SSBO) und der Befüllung von Speichern durch THE. Ziel ist, die Versorgungssicherheit in Deutschland zu erhöhen. Der THE wurde hierdurch eine neue gesetzliche Aufgabe zugewiesen, was die Erhebung der Gasspeicherumlage in Höhe von 0,59 EUR/MWh zur Deckung der mit der gesetzlichen Aufgabe verbundenen Kosten notwendig macht.
Die Bilanzierungsumlage sowie die Gasspeicherumlage werden den Kunden von den Bilanzkreisverantwortlichen (i. d. R. den Lieferanten) zusätzlich zur am Montag veröffentlichten Gasbeschaffungsumlage von 24,19 €/MWh in Rechnung gestellt.
Die Konvertierungsumlage wird für sowohl für H- als auch für L-Gas auf alle in einen Bilanzkreis physisch eingebrachten Einspeisemengen (Entry-Mengen) erhoben und dem Bilanzkreisverantwortlichen in Rechnung gestellt. Ob diese Umlage transparent an den Endkunden weitergereicht wird, ist vom jeweiligen Vertrag abhängig.