Um Unternehmen Investitionsentscheidungen in den Klimaschutz, in die Forschung und Entwicklung, in die Digitalisierung oder in die Energieeffizienz zu vereinfachen, gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen. Viele Unternehmen lassen eine Menge Geld liegen, die Unternehmen könnten häufiger von Fördermitteln profitieren, nehmen diese aber oft nicht in Anspruch, da sie vor der Vielzahl an Förderprogrammen und -bedingungen zurückschrecken und zumeist nicht wissen, welches Förderprogramm für sie das Beste ist. Förderprogramme auf nationaler- und internationaler Ebene können dabei vielfach die Kosten erheblich reduzieren und somit die Investitionsentscheidung vereinfachen. Einfach einen Antrag stellen und dann die Förderung erhalten ist dabei eine Wunschvorstellung. Ganz so einfach ist es leider nicht – besonders wenn wettbewerbliche Programme angezapft werden sollen. Es muss unter Berücksichtigung eines dynamischen Umfelds und der Voraussetzungen des Förderprogrammes eine umfassende Strategie bestimmt werden, um einen möglichst hohen Fördersatz zu erhalten:
1. Konzepterstellung und Angebotseinholung
2. Auswahl geeigneter Förderprogramme
3. Prüfung der Antragsberechtigung und des Vorhabens
4. Konzeptanpassung und Fördermittelantrag
5. Prüfung des Zuwendungsbescheids
6. Umsetzung der Maßnahme und Berichterstellung
7. Fördermittelabruf und Verwendungsnachweise
Gerade vor dem Hintergrund des „Sommerpaketes“ von Robert Habeck, das neue Fördermöglichkeiten für Unternehmen bereithält und der neuen Preissituation auf den Energiemärkten gilt: genaue Kenntnis ist wichtiger denn je. Aktuell gibt es bereits einige Förderprogramme, die sich mit dem Themen Klimaschutz & Energieeffizienz beschäftigen. Mit dem Förderprogramm: „Transformationskonzepte“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle können sich zum Beispiel Unternehmen maximal 50 Prozent (für KMU 60 Prozent) der Beratungskosten für ein Energie- und CO2-Einsparkonzept fördern lassen. Die maximale Förderung ist auf 80.000 Euro beschränkt. Das CO2-Einsparkonzept kann als Grundlage für die Berichtspflicht zur Nachhaltigkeit genutzt werden, denn ab 01.01.2024 gilt, dass Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und mindestens 40 Millionen Umsatz berichtspflichtig sind. Bisher galt das für Unternehmen ab 500 Mitarbeitern. Diese Berichtspflicht soll ab 2026 auch für Unternehmen gelten mit weniger als 250 Mitarbeitern (KMU).
Ob finanzielle Zuschüsse oder zinsgünstige Förderdarlehen in Anspruch genommen werden, ist abhängig vom Unternehmen und individuell zu prüfen. Empfehlenswert ist, dass bei jeder Investition oder Vorhaben eine Fördermittelprüfung vorgenommen wird, bevor eine Auftragserteilung erfolgt, denn es gilt: Antragsstellung vor Maßnahmenbeginn. Sowohl das Thema Fördermittel als auch Nachhaltigkeit sollte im unternehmerischen Handeln bei jeder Entscheidung Berücksichtigung finden!