Neben der Entlastung nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG fehlt im Entwurf auch ein Posten für die 25%ige Ermäßigung des Steuersatzes für das Verheizen fossiler Brennstoffe für das produzierende Gewerbe gemäß § 54 Energiesteuergesetz. Der Posten für die analoge Regelung für fremdbezogenen Strom gemäß § 9b StromStG ist hingegen aufgeführt.
Diese geplanten Änderungen kommen zur Unzeit: schon jetzt hat Deutschland die dritthöchsten Steuern für Unternehmen nach Japan und Malta (wo allerdings ein Teil der Steuern zurückgezahlt wird). Zwar plant Christian Lindner die Einführung einer Investitionsprämie für Projekte, die Energie einsparen und fossile Brennstoffe dabei ausschließen. Doch dazu müssen konkrete Investitionspläne vorliegen, da der Bau bis 2027 realisiert sein muss. Von einer echten, unmittelbar wirkenden Entlastung wie beim Spitzenausgleich kann also keineswegs die Rede sein.
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