Einen Erdgasverbrauch von mindestens 50 GWh/a sowie die Möglichkeit, die Mengen als so genannte „Drittmengen“ in den Liefervertrag zu integrieren.

Er ist ein Sammelbegriff für alle möglichen LNG-Importterminals bzw. Marktgebiete an der Nord- und Ostseeküste. Die physische Lieferung muss an einem konkreten Terminal erfolgen.

Es ist die Aufgabe des Central Buyers das LNG unter Vertrag zu nehmen und so zu strukturieren, dass er es den Mitgliedern des LNG-Pools bedarfsgerecht in Bandform im Marktgebiet THE anbieten kann.

Der Transport vom Marktgebiet THE zur Abnahmestelle erfolgt wie in jedem üblichen Netznutzungsvertrag – entweder separat mit dem Ausspeisenetzbetreiber oder integriert durch den Lieferanten.

Er ist eine Art Bindeglied zwischen den LNG-Lieferanten und den Mitgliedern des LNG-Pools.

 

Keine, diese entstehen erst bei Abschluss eines bilateralen Vertrages mit dem Central Buyer. Also wenn man tatsächlich kaufen will.

Im ersten Schritt sind nur Angaben zu den Produkten und Mengen erforderlich.

Ja.

Bandform bedeutet eine feste Kapazität in Schritten von z. B. 1 MW über einen bestimmten Zeitraum (im Regelfall Monat, Quartal, Season oder Kalenderjahr).

Es können die Produkte für die Jahre 2025, 2026, 2027, 2028 und 2029 nachgefragt werden. Ob eine Lieferung für das Jahr 2025 noch realisiert werden kann, hängt von den individuellen Rahmenbedingungen ab.

Die Belieferung der Produkte erfolgt in wählbaren Zeiträumen und nicht in einem zusammenhängenden Zeitraum.

In den meisten Fällen handelt es sich um eine Bandlieferung in das deutsche Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) und damit in den Bilanzkreis des teilnehmenden Unternehmens oder in den Kundenbilanzkreis bei dessen Lieferanten. Bei letzterem muss der Kunde so genannte Drittmengen einbringen dürfen.

Der Central Buyer bietet Ihnen nach den Verhandlungen mit dem LNG-Lieferanten einen Preis für die von Ihnen nachgefragten Produkte am Lieferpunkt THE an. Es handelt sich dabei zuerst um einen indikativen Festpreis pro Produkt. Wenn der Preis attraktiv ist, muss ein (Handelsrahmen-)Vertrag mit dem Central Buyer abgeschlossen werden.

Alle Verträge sind bilateral.

 

Nein, es gibt keine gesamtschuldnerische Haftung.