In unserer April-Ausgabe hatten wir Sie über die Ausschüttung der Überschüsse aus dem Liquiditätspuffer des RLM-Bilanzierungsumlagekontos informiert und empfohlen, bei Ihrem Lieferanten nachzufragen, ob er Ihnen den anteiligen Ausschüttungsbetrag freiwillig überweist. Bei 100 GWh geht es schließlich um ca. 210.000 €.
Die Realität zeigt: Kaum ein Kunde ohne eigenen Bilanzkreis hat freiwillig etwas erhalten. Die Mehrheit lehnt ab – oft mit erstaunlich kreativen Begründungen. Einige Antwortschreiben der Lieferanten erinnern an die Schelmenromane von Till Eulenspiegel aus dem 16. Jahrhundert, in denen er mit trickreichen Formulierungen seinen Gegenübern suggeriert, dass sie einen Mangel an Anspruch haben.
Industriekunden ohne öffentlichen Rückhalt
Enttäuschend ist auch, dass es bei dem Thema an klarer Unterstützung durch Politik, Behörden oder Verbänden fehlt. Selbst Unternehmen in mehrheitlichem Besitz des Bundes verweigern die Weitergabe. Und das, obwohl sonntags gerne die Entlastung der energieintensiven Industrie gepredigt wird – werktags aber das Gegenteil passiert.
Der juristische Weg ist in den meisten Fällen wenig erfolgsversprechend, es sei denn, der Vertrag regelt überhaupt etwas zur Ausschüttung. Doch genau das fehlt meistens. Bei Kunden, besonders mit einem langfristigen Lieferverhältnis, hilft nur eines: Nutzen Sie die Gelegenheit zum Lieferantenwechsel – und achten Sie bei neuen Verträgen auf eine klare Regelung. Oder legen Sie sich direkt einen eigenen Bilanzkreis zu. Wir unterstützen Sie dabei gerne!