Um diesen Direktleitungsbau abzuwenden, ermöglichten die Regulierungsbehörden seit Juli 2005 bauwilligen Anschlussnehmern mit dem Verteilnetzbetreiber ein Sondernetzentgelt zu vereinbaren, das deutlich günstiger ist als das allgemeine Netzentgelt. Die Vereinbarung hatte für die Verteilnetzbetreiber den großen Vorteil, dass der Kunde weiterhin – wenn auch geringere – Netzentgelte an ihn zahlt und nicht zum deutlich günstigeren Ferngasnetzbetreiber wechselt. Die Unternehmen, die auf diese gegenseitige Verabredung vertraut haben, dürften das jetzt bereuen. Bestehende Vereinbarungen haben zwar noch Bestandsschutz, können aber nach derzeitigem Stand nicht verlängert werden.
Sondernetzentgelte vermeiden strukturelle Nachteile
Für viele prozesswärmeintensive Unternehmen sind Sondernetzentgelte nicht nur eine wesentliche Entlastung bei den Energiekosten, sondern sie schaffen ein Level-playing-field zu ihren Wettbewerbern. Einsparungen zu den allgemeinen Netzentgelten von über 50 % sind der Regelfall. Und die Schere geht immer weiter auseinander: Auf Ebene der Ferngasnetzbetreiber besteht eine einheitliche und vergleichsweise günstige Kostenverteilung. Die Entgelte steigen auch dort konstant, bleiben aber deutlich hinter den Kostensteigerungen im Bereich der Verteilnetzbetreiber zurück. Damit öffnet sich die Kostenschere zwischen Ferngas- und Verteilnetz-Netzentgelten immer stärker. Auch weil die Netzkosten besonders in den Verteilnetzen auf immer weniger Verbraucher verteilt werden müssen. Für Unternehmen im Wettbewerb bedeutet das, dass die Anschlussfrage zukünftig ausschlaggebend für die Konkurrenzfähigkeit wird.
Ausblick und Einschätzung
Der regulatorische Entscheidungsprozess nähert sich der entscheidenden Phase. Nach Konsultationen wird die finale Festlegung der Bundesnetzagentur für das erste Halbjahr 2027 erwartet. Obwohl es bereits laute Gegenstimmen aus den Reihen von Verbänden und aus Unternehmenskreisen gibt, erscheint ein Fortbestand der Sondernetzentgelte aus heutiger Sicht wenig wahrscheinlich. Der Gasmarkt ist – ähnlich wie Kernkraft und Kohle – früh von der Politik und der Regulierung fallengelassen worden, ohne dass ausreichende und preisgünstige Alternativen in Aussicht gestellt wurden. Die Schwierigkeiten, die dadurch auf strukturell benachteiligte Industriekunden zukommen, werden billigend in Kauf genommen.
Fazit
Der drohende Wegfall der Sondernetzentgelte ist die nächste Belastungsprobe im Verhältnis von Politik und energieintensiver Industrie. Hier trifft es häufig die mittelständischen, energieintensiven Unternehmen, die nicht wie die größten Verbraucher direkt an die Ferngasleitung angeschlossen sind. Für betroffene Kunden ist es ärgerlich, dass sie ihre Entscheidung nicht zugunsten des Direktleitungsbaus getroffen haben und sich damit von Regulierungseingriffen unabhängig gemacht haben.
Ein Hoffnungsschimmer besteht dadurch, dass sich auch der VKU und die Verteilnetzbetreiber für eine Beibehaltung der Sondernetzentgelte aussprechen. Interessanterweise sind es dort die rasant wachsenden Rechenzentren, die im Rhein-Maingebiet neue Gasnetzanschlüsse anfragen, da dort die Stromnetzkapazitäten bis weit in die 2030er Jahre limitiert sind. Sind Sie selbst betroffen? Dann empfehlen wir Ihnen den direkten Draht zu Ihren politischen Mandatsträgern oder eine Einflussnahme über Ihre Branchenverbände zu suchen. Wir unterstützen Sie gerne. Die Zeit rennt!