Das BGH-Urteil zu Kundenanlagen vom Mai 2025 könnte für viele Unternehmen, die solche Anlagen betreiben, erhebliche Herausforderungen mit sich bringen. In dem Fall wurde für ein bestehendes Mieterstromprojekt das Vorliegen einer Kundenanlage verneint – eine Entscheidung, die auch für die Industrie weitreichende Folgen haben könnte. Bereits im November 2024 hatte der Europäische Gerichtshof das deutsche Modell der Kundenanlage kritisch geprüft. Die Kundenanlagen-Regelung ermöglicht Unternehmen oft deutliche Kosteneinsparungen, da damit keine Netzentgelte oder Umlagen anfallen. Doch wenn Kundenanlagen nicht mehr als solche anerkannt werden, müssen sie stattdessen als geschlossene Verteilernetze (früher „Arealnetze“) oder gar als reguläre Verteilernetze betrieben werden. Das würde viele Betreiber administrativ überfordern und Aufwand bzw. die Kosten erheblich erhöhen. Noch bleibt offen, ob für Industriebetriebe, die nur geringe Drittmengen an Tochterunternehmen weiterleiten, unter bestimmten Bedingungen weiterhin eine rechtliche Ausnahme möglich ist oder ob das Modell der Kundenanlage grundsätzlich nicht mehr haltbar ist.
Droht das Aus für Onsite-PPA?
Auch die regulatorische Einstufung von Onsite-PPAs steht nun vor neuen Herausforderungen. Während solche Modelle bisher innerhalb einer kundenanlagenbasierten netzentgeltfreien Versorgung realisiert wurden, hat der EuGH klargestellt, dass Stromverteilanlagen, die dem Verkauf von Strom dienen, als regulierungspflichtig und damit netzentgeltpflichtig einzustufen sind. Dadurch gerät der deutsche Sonderweg der Kundenanlage massiv unter Druck. Die Folge: Unternehmen, die bisher auf dezentrale PPA-Versorgung ohne reguläre Netzentgelte gesetzt haben, müssen nun mit rechtlichen Unsicherheiten und zusätzlichen Kosten rechnen. Es ist unklar, ob bestehende Modelle weiterhin ohne regulatorische Anpassungen betrieben werden können oder ob eine vollständige Einstufung als Verteilernetz droht.