Die Entwicklungen und auch die Gerüchte um den Spitzenausgleich für Unternehmen des produzierenden Gewerbes dauern nun schon einige Jahre. Im (beihilferechtlichen) Kern geht es dabei um die Frage, ob es eine der aktuellen Vorschrift vergleichbare Folgeregelung (bis 2032 bzw. 2033) geben wird. Im Sommer 2022 hieß es noch, dass die Regelung zunächst um zwei Jahre verlängert wird (mit Folgeregelung ab 01.01.2025); im Herbst 2022 wurde es dann nur ein Jahr Verlängerung (wir berichteten) mit möglicher Folgeregelung ab 01.01.2024. Im Frühjahr 2023 schrieb Christian Lindner in einem Gastbeitrag, dass eine „Reform der Strom- und Energiesteuern erwogen werden sollte“.
Aber mit dem letzte Woche vorgelegten Haushaltsentwurf für 2024 scheint sich nun anzukündigen, dass der Spitzenausgleich ersatzlos gestrichen werden könnte. Die rechtliche und politische „Herausforderung“ für die Gestaltung einer Folgeregelung ist weitgehend unbestritten und wurde immer betont: Einerseits sollte die Erreichung der Klimaschutzziele nicht gefährdet werden, andererseits ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu leisten. Eine ersatzlose Streichung des Spitzenausgleichs wäre vor diesem Hintergrund daher zumindest „überraschend“ und wird nach der Sommerpause wohl noch diskutiert werden.