Die Strombezugspreise der Betriebe der Nicht-Eisen-Metallindustrie schwankten 2017 zwischen 3,6 ct/kWh für eine Aluminiumelektrolyse und 14,0 ct/kWh für ein kleines Kupferwalzwerk. Die großen Unterschiede sind auf die Entlastungsregelungen zurückzuführen. Steigt der Strompreis um einen ct/kWh, habe dies bereits erhebliche, teils existenzbedrohende Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit vieler Unternehmen der NE-Metallbranche. Zu diesem Ergebnis kommt das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln (EWI) in einer Sensitivitätsanalyse im Auftrag der WirtschaftsVereinigung Metalle (WVMetalle).
Folgendes Beispiel wurde aufgeführt: Ein ct/kWh mehr senkt die Bruttowertschöpfung (BWS) der Aluminiumelektrolyse um 15 Mio. Euro – das seien 24 %. Die gleiche Erhöhung reduziere die BWS eines großen Aluminiumwalzwerks um 6 Mio. Euro (3,53 % der BWS) und die BWS eines großen Kupferwalzwerks um 4 Mio. Euro (2,05 % der BWS).
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um eine Reduzierung der Kohleverstromung fordert die WVMetalle bei einem Ausstieg aus der Kohleverstromung eine Kompensation der daraus resultierenden Mehrkosten für die energieintensiven Industrieunternehmen. Dies habe auch die Kommission „Wachstum, Beschäftigung, Strukturwandel“ in ihrem Ergebnispapier so festgehalten. Zudem erläutert das Gutachten, dass die bestehenden Entlastungsregelungen für die Nicht-Eisen-Metallindustrie eine existenzielle Bedeutung haben. Fallen diese weg, würde die BWS der Aluminiumelektrolyse vollkommen aufgezehrt und ins Negative umgekehrt.