Vom Bundestag wurde am 27. Juni 2019 mit der Novelle des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) die Wiedereinführung der 40 % EEG-Umlage auf alle Eigenstrommengen bei hocheffizienter KWK über 1 MW bis 10 MW el. Leistung beschlossen. Bevor die Änderung in Kraft tritt, muss sie noch den Bundesrat passieren. Die §§ 61c und 61d werden entsprechend geändert, so dass die Beschränkung auf 40 % EEG-Umlage bis zu 3.500 Vbh/a und der Aufholmechanismus mit 160 % EEG-Umlage bis 7.000 Vbh/a für ab dem 1. August 2014 in Betrieb gegangene Anlagen rückwirkend zum 1. Januar 2019 wieder entfallen soll.
Eine zweite Änderung im EDL-G betrifft das KWKG. Es entfallen beihilferechtliche Vorbehalte bei der Förderung von Bestandsanlagen und das KWK-Gesetz wird in der derzeitigen Fassung bis zum 31. Dezember 2025 verlängert, falls es nicht durch ein novelliertes KWK-Gesetz ersetzt wird. Der Entwurf für ein neues Gesetz soll 2020 vorliegen.
Aufgrund des EuGH-Urteils vom 28. März 2019 sollte zu diesen Themen erst ein Vorschlag des BMWi vorgelegt werden. Denn es gab für dieses Anliegen nach der Europawahl keinen Ansprechpartner zur beihilferechtlichen Einschätzung der EU-Kommission. Auch wenn der Bundestag diese Regelung jetzt ohne Zustimmung der EU-Kommission beschlossen hat und der Bundesrat diesem Gesetzesentwurf zustimmt, ist es nicht abzusehen, wie die EU-Kommission darauf reagieren wird. Die betroffenen Unternehmen haben also noch keine Rechtssicherheit.