Die Marktgebietsverantwortlichen (MGV) NCG und Gaspool haben die neuen Umlagen ab dem 1. Oktober 2018 für die nächsten 12 Monate veröffentlicht. Ein Überblick:
Bilanzierungsumlage
NCG erhebt nach zwei Jahren „Nullrunde“ wieder eine Bilanzierungsumlage: allen Letztverbrauchern mit registrierender Leistungsmessung (RLM) werden zusätzlich 0,60 €/MWh in Rechnung gestellt, Kunden im Standard-Lastprofilverfahren (SLP) zahlen 1,20 €/MWh.
Bei Gaspool werden RLM-Kunden statt bisher mit 0,08 €/MWh ab dem 1. Oktober 2018 mit 0,26 €/MWh belastet werden. Für SLP-Kunden erhöht sich die Umlage von 0,20 €/MWh auf 0,73 €/MWh.
Konvertierungsentgelt und -umlage
Das dritte Jahr in Folge behält NCG das Konvertierungsentgelt für die bilanzielle Konvertierung von H-Gas in L-Gas unverändert bei der Obergrenze von 0,45 €/MWh, während die Konvertierungsumlage von 0,00 €/MWh auf 0,15 €/MWh steigt.
Auch Gaspool belässt das Konvertierungsentgelt für die bilanzielle Konvertierung von H-Gas in L-Gas unverändert von 0,45 €/MWh – das zweite Jahr in Folge. Die Konvertierungsumlage steigt von 0,017 €/MWh auf 0,075 €/MWh.
Wer muss zahlen?
Die Bilanzierungsumlage ist üblicherweise vom Letztverbraucher zu zahlen. Ausnahmen sind bei Altverträgen und bei Kleinverbraucherverträgen üblich. Je 10 GWh/a RLM-Letztverbrauch sind ggf. Mehrkosten in Höhe 2.600 €/a (Gaspool) bzw. 6.000 €/a (NCG) fällig.
Das Konvertierungsentgelt betrifft den Lieferanten, der H‑Gas in L‑Gas bilanziell konvertiert. In einigen Fällen, vorwiegend bei strukturierter Beschaffung, wird das Konvertierungsentgelt an den L-Gas-Letztverbraucher vertraglich weitergeben.
Die Konvertierungsumlage wird für beide Gasqualitäten auf alle in einen Bilanzkreis physisch eingebrachten Einspeisemengen (Entry-Mengen) erhoben und dem Bilanzkreisverantwortlichen (i. d. R. dem Lieferanten) in Rechnung gestellt. Ob diese Umlage transparent an den Endkunden weitergereicht wird, ist vom jeweiligen Vertrag abhängig. Kontinuierlich betreute ECOTEC-Kunden erhalten eine individuelle Berechnung der Mehrkosten.
Hintergrund
Die Bilanzierungsumlagekonten haben sich stark rückläufig entwickelt, was auf einen höheren Regelenergiebedarf und höhere Regelenergiepreise im aktuellen Gaswirtschaftsjahr zurückzuführen ist.
Die Konvertierungsumlage spiegelt die Tatsache wider, dass das Konvertierungsentgelt nicht kostendeckend ist, aber aufgrund der Begrenzung durch die Bundesnetzagentur nicht weiter erhöht werden darf. Die zunehmende L-Gas-Knappheit – Stichwort Groningen - die zu einer hohen bilanziellen Konvertierung führt (der Händler bringt H-Gas in den Bilanzkreis ein und der MGV übernimmt die Konvertierung zu L-Gas), sorgt für deutliche Mehrkosten, die mit der Konvertierungsumlage auf alle Entry-Mengen umgelegt werden.