Sind Sie letztverbrauchender RLM-Gaskunde? Dann könnte Sie dieser Artikel interessieren. Sie haben nämlich im Gaswirtschaftsjahr (GWJ) 2022/23 eine hohe Bilanzierungsumlage von 3,9 €/MWh bezahlt. Also bei 100 GWh Erdgasverbrauch 390.000 €. Diese wurde dann von Ihrem Lieferanten an THE abgeführt.
Nun, es kam anders als THE (konservativ) prognostizierte und diese Umlage war zu hoch angesetzt, so dass der Liquiditätspuffer auf dem Umlagekonto zu voll wurde. THE hat den Überschuss jetzt ausgeschüttet und dieser ist auf den Konten der Bilanzkreisinhaber gelandet: 2,108 €/MWh oder in Summe ca. 1 Mrd. €. Der gesunde Menschenverstand könnte meinen, dass dieses Geld wieder an diejenigen zurückfließt, die es mit der offensichtlich zu hohen Umlage auf das Umlagekonto einbezahlt haben. So ist es aber nicht. Die Überschussperiode ist nämlich nicht gleichzusetzen mit der Periode, in der das Umlagekonto explodiert ist. Mit kurzen Worten: Ein Anspruch auf Erstattung wäre seitens der Letztverbraucher nur dann entstanden, wenn die Überschussperiode das GWJ 22/23 und nicht das GWJ 23/24 gewesen wäre, in dem die Bilanzierungsumlage 0,00 €/MWh betragen hat. Dann hätte bei entsprechender vertraglicher Regelung, die die meisten nicht haben, eine Ausschüttung nach Stufe 1 den Letztverbrauchern zugutekommen können. Somit handelt es sich aber um eine Ausschüttung nach Stufe 2. Kurz: Da keine Umlage in der Überschussperiode GWJ 23/24 bezahlt wurde, gibt es auch keine Rückerstattung. THE schreibt in seinen Vertragsbedingungen: Unterbilanzkreisverantwortliche (oder RLM-Kunden ohne eigenen Bilanzkreis) haben keinen Anspruch auf Ausschüttung, denn sie sind weder wirtschaftlich noch rechtlich am Umlagesystem beteiligt und können deshalb auch nicht von einer Überschussausschüttung profitieren. Noch Fragen?
Fazit: Wenn der Lieferant bzw. Bilanzkreisverantwortliche nicht kulant ist und Ihnen den anteiligen Ausschüttungsbetrag nicht freiwillig überweist, gehen Sie ziemlich sicher leer aus. In unserem Beispiel geht es um 210.800 €. Vielleicht fragen Sie mal bei Ihrem Lieferanten nach einer schriftlichen Begründung, falls er nicht kulant ist. Diese können Sie uns dann zusenden. Es gibt nämlich noch Umwege, um an das Geld zu kommen.